Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fuhrparks


Unsere Betreuung und Beratung von Fuhrparks liegt neben der Übernahme der effizienten Unfallschadenabwicklung auch in der Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten. Dabei verteidigen wir u. a. in Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Unfallverursachung. Hier wird jeder Verfahrensabschnitt eingehend mit dem Betroffenen erörtert. Mit unserem Kooperationspartner können die Erfolgsaussichten erhöht werden.

Auch unser Angebot der effizienten Unfallschadenabwicklung erleichtert den Fuhrparks die Konzentration auf das Kerngeschäft.

Auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Fuhrparks kann unsere Unfallschadenabwicklung selbstverständlich jederzeit angepasst werden.