Fachanwalt für Verkehrsrecht

Autofahrer


Gerne nehmen wir Ihnen die Unfallschadenabwicklung ab. Somit ist die Schadensregulierung in einer Hand. Sämtliche Korrespondenz mit Versicherungen und Behörden erfolgt durch uns. Wir setzen Ihre Ansprüche, die aus dem Unfall resultieren, durch. Ihre Schadensersatzansprüche sind u. a. Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Haushaltsführungsschaden, Mietwagenkosten, Abschleppkosten.
Unsere Kosten werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen, wenn dieser den Unfall verschuldet hat.

Auch in Verkehrsordnungswidrigkeiten/Verkehrsstrafrecht verteidigen wir Sie gerne. Sollten Sie u.a. einen Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstandsverstoß oder eine Unfallflucht begangen haben, sind wir der richtige Ansprechpartner. Die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels prüfen wir für Sie. Danach entscheiden wir gemeinsam, ob dieses eingelegt wird.

Sollte Ihnen eine führerscheinrechtliche Maßnahme (z. B. Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU), sog. Idiotentest) wegen Alkohol- oder Drogenmißbrauchs der Verwaltungsbehörde angedroht worden sein, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Zusammen mit unseren Kooperationspartnern beraten wir Sie gerne.

Auch bei Kfz-Kaufverträgen stehen wir Ihnen als Berater zur Seite. Die Sachmängelgewährleistuungsrechte oder die Garantieansprüche setzen wir für Sie durch.