Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fahrschulen


Für Fahrschulen bieten wir unsere effiziente Unfallschadenabwicklung und die Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstrafsachen (Trunkenheitsfahrt) an. Gerne informieren wir Ihre Fahrschüler über die entsprechende verkehrsrechtliche Situation, damit sie sich gegenüber Behörden und Versicherungen richtig verhalten.

Darüber hinaus beraten wir auch in Führerscheinangelegenheiten bei einem drohenden Fahrverbot bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. bei Alkohol- und Drogenmißbrauch), insbesondere bei dem Führerschein auf Probe. Sollte Ihnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) - sog. "Idiotentest" - von der Verwaltungsbehörde angeordnet worden sein, stehen wir Ihnen zusammen mit unseren Kooperationspartnern zur Verfügung.