Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kfz-Reparaturwerkstätten


Kfz-Reparaturwerkstätten bieten wir eine effiziente Unfallschadenabwicklung für Ihre Kunden an. Ein Vorteil für die Kfz-Reparaturwerkstatt ist, dass der Kunde direkt spezielle und kompetente rechtliche Beratung erhält. Mit der Auslagerung der Unfallschadenabwicklung wird eine höhere Kundenzufriedenheit erreicht. Die Kfz-Reparaturwerkstatt kann sich somit auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Der Wettberwerbsdruck wird dadurch reduziert, da Sie sich nicht um zusätzlichen Schriftverkehr mit Versicherungen oder Behörden kümmern müssen. Mit der Übertragung der professionellen Unfallschadenabwicklung auf uns haben Sie hier keine Haftung mehr zu befürchten.

Auf die speziellen Bedürfnisse Ihrer Kfz-Reparaturwerkstatt kann die Unfallschadenabwicklung jederzeit angepasst werden.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne bei der Prüfung von Kaufverträgen und deren Rückabwicklung zur Verfügung. Sollten Schwierigkeit bei einer Reparatur bestehen, sind wir der richtige Ansprechpartner.

Sollten Reparaturrechnungen nicht gezahlt werden, steht Ihnen unser Kooperationspartner zur Seite, der Ihre Forderung gerne für Sie geltend macht.