Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsstrafrecht


Verkehrsstrafsachen sind u.a. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Trunkenheitsfahrt, Vollrausch, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Schnell kann Ihnen mit Begehung einer dieser Straftaten eine Geldstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Sollte Ihnen ein solcher Vorwurf durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft gemacht werden, sollten Sie bestmöglich verteidigt werden. Hierfür stehen wir Ihnen als richter Partner zur Seite.

Nachdem wir uns für Sie bestellt und Akteneinsicht erhalten haben, werden wir mit Ihnen den Akteninhalt erörtern und die Verteidigungsstrategie vorstellen. Diese wird stets den jeweiliegen Verfahrensabschnitten im Strafverfahren angepasst.

Ihr verkehrsstrafrechliches Anliegen können Sie uns über das Formular "Bußgeldsache melden" völlig unverbindlich anzeigen. Wir werden innerhalb von 24 Stunden Kontakt zu Ihnen aufnehmen.