Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Oberloskamp - Weimann - Brinkmeier in Düsseldorf möchte ich Sie über das Rechtsgebiet
rund um das Kfz- und das Straßenverkehrsrecht (u. a. Unfallschadenabwicklung, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht, Führerscheinrecht, Vertragsrecht)
informieren.
Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten oder die Führerscheinstelle Ihnen eine
führerscheinrechtliche Maßnahme angedroht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Anliegen können Sie uns direkt und völlig
unverbindlich über die nebenstehenden Formulare melden.
Die Formulare dienen auch den Autohäusern, Kfz-Reparaturwerkstätten und Geschäftspartnern zur schnellen und professionellen Bearbeitung
der Unfallschadenabwicklung.
Nach Erhalt Ihres Anliegens werden wir unverzüglich Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihnen abzustimmen.
Das Amtsgericht Lüdinghausen (AG) hat mit Urteil vom 13.10.2014 (Az.: 19 OWi - 89 Js 1478/14 - 137/14, 19 OWi 137/14) über die Frage entschieden, ob die Fuhrparkverantwortliche einer Spedition wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt werden kann, wenn sie von der illegalen Fahrzeugveränderungen an einem LKW, die ein Fahrer vornimmt, nichts weiß.- weiter lesen -
Das Landgericht Krefeld (LG) hat mit Urteil vom 25.09.2014 (Az.: 3 O 388/13) über die Schadensersatzansprüche aufgrund eines klägerseits behaupteten Verkehrsunfalls entschieden.- weiter lesen -
Das Sächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Beschluss vom 18.09.2014 (Az.: 3 B 118/14) in einem Fall entschieden, bei dem es um die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs ging.- weiter lesen -
Das Amtsgericht Dortmund (AG) hat mit Urteil vom 04.07.2014 (Az.: 431 C 1646/13) über die Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall entschieden.- weiter lesen -
Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn hat mit Urteil vom 07.11.2014 (Az.: 6 C 268/14) in einem Rechtsstreit wegen eines Verkehrsunfalls entschieden, dass der Normaltarif von Mietwagenkosten nach dem arithmetischen Mittel des Schwacke-Mietpreisspiegels und der Fraunhofer-Liste zu schätzen ist.- weiter lesen -