Fachanwalt für Verkehrsrecht

Unfallschadenabwicklung


Für den Geschädigten ist die Unfallschadenabwicklung zeitaufwendig und mühselig. Ihnen stehen die Polizei und speziell ausgebildete Schadenabwickler der Versicherungen gegenüber. Des Weiteren müssen Sie sich mit den unterschiedlichsten Dienstleistern (u. a. Kfz-Reparaturwerkstatt, Autohaus, Abschleppunternehmen, Mietwagengesellschaft) auseinadersetzen.
Damit diese Auseinandersetzung auf Augenhöhe mit der Polizei und insbesondere mit der gegenerischen Haftpflichtvericherung erfolgt, bieten wir Ihnen gerne unsere effiziente Unfallschadenregulierung an. Mit der Übertragung der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls auf uns, haben Sie keinen Schriftverkehr mit der Polizei und der Versicherung zu befürchten. Diesen nehmen wir Ihnen ab. Ihre Ansprüche, die aus dem Verkehrsunfall entstanden sind, setzen wir für Sie durch. Diese sind u. a. Reparaturschaden, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden.
Den von den Versicherungen vorgetragenen Einwendungen gegen Ihre Ansprüche wird somit auf Augenhöhe entgegengetreten, so dass Sie Kürzungen Ihrer Ansprüche nicht grundsätzlich zu befürchten haben.

Bei einem Verkehrsunfall möchten wir Ihnen ebenfalls das nebenstehenden Formular empfehlen, das Sie unverbindlich an uns senden können. Nach Erhalt des Formulars werden wir uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden melden. Sodann setzt die effiziente Unfallschadenabwicklung ein.