Verkehrsrechtliche Ordnungswidirgkeiten, die sog. Bußgeldsachen, sind u. a. Geschwindigkeitsüberscheitungen, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung
Unfallverursachung, Fahren unter Alkoholeinfluss, Überladung, Ladungssicherung, Ruhe- und Lenkzeitverstöße. Bei einem solchen Verstoß setzt die
zuständige Verwaltungsbehörde ein Bußgeld fest. Sollte der Verstoß punktebwährt sein, werden diese im Verkehrszentralregister in Flensburg
eingetragen. Es kann auch ein Fahrverbot angeordnet und sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden, insbesondere wenn Sie unter Alkohol oder Drogeneinfluß standen.
Eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit kann somit häufig existenzgefährdend sein. Damit dies nicht eintritt, verteidigen wir Sie gerne.
Je weniger Sie gegenüber der Behörde zur Sache aussagen, desto besser kann eine Verteidigungsstrategie aufgebaut werden. Daher sollten Sie sobald Sie einen Anhörungsbogen
oder Bußgeldbescheid erhalten, Kontakt zu uns aufnehmen. Sodann bestellen wir uns für Sie und beantragen Akteneinsicht. Nach Erhalt und Prüfung der
Bußgeldakte werden die Erfolgsaussichten gemeinsam erörtert und entschieden, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird.
Sollte Ihnen eine verkehrsrechtliche Ordnungswidirgkeit vorgeworfen werden, können Sie uns diese unverbindlich über das nebenstehende Formular melden. Nach
Erhalt werden wir innerhalb von 24 Stunden zu Ihnen Kontakt aufnehmen.