Fachanwalt für Verkehrsrecht

Autokauf


Gerne beraten wir Sie bei dem Abschluss eines Autokaufvertrages. Der Autokaufvertrag wird sodann auf Ihre individuellen Wünsche als Händler oder Verbraucher angepasst. Auch die Prüfung Ihrer AGB zum Kaufvertrag gestalten und prüfen wir für Sie gerne.

Bei der Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsrechte (z. B. Nacherfüllung/Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung, Schadensrersatz) stehen wir Ihnen zur Seite. Dabei ist insbesondere auf die Rückabwicklung eines Autokaufvertrages bei Neuwagen hinzuweisen, da diese häufig fremdfinanziert sind. Dadurch besteht neben dem Kaufvertrag noch ein Darlehnsvertrag. Zur Vermeidung von Wechselwirkungen der unterschiedlichen Veträge sollten Sie sich eine fachspezifische rechtliche Beratung zur Seite nehmen.

Häufig wird bei einem Autokaufvertrag noch ein Garantievertrag abgeschlossen. Sollte ein Garantiefall eingetreten sein, steht Ihnen unsere Hilfe beratend zur Seite.