Fachanwalt für Verkehrsrecht

Versicherungsrecht


Bei Haftpflichtschäden werden wir Ihre Ansprüche (u. a. Reparaturschaden, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden) bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Rahmen der effizienten Unfallschadenabwicklung dem Grunde und der Höhe nach geltend machen.

Sollten Sie als Schädiger aber eine Obliegenheitsverletzung begangen haben, z. B. keine unverzügliche Unfallmeldung bei Ihrer Haftpflichtversicherung, vertreten wir Sie gerne.

Sollte Sie eine Teil- oder Vollkoskoversicherung für den Schaden an Ihrem Fahrzeug abgeschlossen haben, übernehmen wir für Sie Unfallmeldung. Auch bei "notleidenden" Versicherungsverträgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann werden wir für Sie gerne die Deckungsschutzzusagen einholen.